Die Nutzung betrieblich organisierter Altersversorgung ist ein gesetzlich verbriefter Anspruch. Als Beschäftigte/r bei einer Trägerorganisation der Unterstützungskasse des DGB e.V. (nachfolgend kurz als „ukdgb“ bezeichnet) können Sie durch eigene Beiträge die Absicherung im Alter deutlich verbessern.
Sie können Teile Ihres Gehalts ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben für Ihre Altersvorsorge einsetzen. Das Stichwort lautet: Entgeltumwandlung. So werden aus 50 € Nettogehalt häufig 100 € Vorsorgebeitrag.
Trotz der dringenden Notwendigkeit, etwas für die eigene Altersabsicherung zu tun, herrschen häufig Verunsicherung, Misstrauen oder Mutlosigkeit vor. Eine typische Reaktion ist: „Das kann ich mir nicht leisten.“. Dabei helfen schon regelmäßige kleine Beiträge, die Absicherung im Alter zu verbessern. Wichtig ist, überhaupt anzufangen und die Bemühungen kontinuierlich fortzusetzen.
Die ukdgb will mit diesem Informationsangebot auf die hier bestehenden Rahmenbedingungen aufmerksam machen und die Kernfragen rund um ihr Vorsorgeangebot beantworten.