Überblick über unsere Mitglieder (Arbeitgeber)
„Mitglieder“ der Unterstützungskasse sind satzungsgemäß in erster Linie der Deutsche Gewerkschaftsbund und die den DGB tragenden Gewerkschaften.
Sonstige Einrichtungen des DGB und seiner Gewerkschaften können auch Mitglieder der UK sein bzw. werden, soweit sie unmittelbar gewerkschaftlichen Zwecken dienen.
Als „Begünstigte“ werden hier die Beschäftigten der oben genannten Arbeitgeber bezeichnet, denen unter Einbeziehung der Unterstützungskasse eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung erteilt wurde.
Für einen Teil unserer Kassenmitglieder stellen wir nachfolgend allgemein zugängliche Informationen zur Verfügung.
Stichwort: Mitgliedschaft
Wenn sie als gewerkschaftliche Einrichtung Interesse an einer Mitgliedschaft in der Unterstützungskasse des DGB e.V. haben, setzen sie sich mit der UK-Leitung in Verbindung.